Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 10. Oktober 2019 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Hamburg wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
I.
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