Die Berufung des Klägers gegen das am 29. März 2023 verkündete Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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