Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das am 9. Dezember 2021 verkündete Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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