Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 19. September 2019 verkündete Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger wurde im Jahre 1980 im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Mit Bescheid vom 22. März 2018 widerrief die Beklagte die Zulassung des Klägers wegen Vermögensverfalls. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt mit vier Verfahren im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
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