Wie im Lohnbüro mit dem Deutschlandticket umzugehen ist

Das „Deutschlandticket“ ermöglicht es seit dem 01.05.2023, zu einem Preis von 49 € pro Monat deutschlandweit alle Nahverkehrs- bzw. Regionalverbindungen in der zweiten Klasse zu nutzen. Eine Vereinfachungsregelung, wie es sie letztes Jahr für das 9-€-Ticket gab, ist diesmal nicht geplant. Daher beleuchten wir für Sie, welche Auswirkungen das Deutschlandticket auf Lohnbestandteile wie Jobticket & Co. hat.

Bestehende und neue Jobtickets

Wer als Arbeitnehmer bereits ein Jobticket direkt vom Verkehrsunternehmen besitzt, muss i.d.R. nicht aktiv werden. Kunden werden von ihrem Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert. Sie können frei entscheiden, ob ihr aktuelles Abo bestehen bleiben soll oder ob sie ins Deutschlandticket wechseln möchten.

Beachte Unverändert können Arbeitgeber hierfür Zuschüsse leisten. Dies gilt auch für neue Jobtickets, sowohl als Deutschlandticket als auch für ein „klassisches“ Jobticket, das neben dem Deutschlandticket weiterhin von vielen Verkehrsunternehmen angeboten wird.

Grenzen steuerfreier Barzuschüsse

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistete Arbeitgeberzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Dasselbe gilt für die Überlassung entsprechender Fahrberechtigungen an Arbeitnehmer (Sachbezug).