Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 15. September 2021 wird auf Kosten der Klägerin verworfen.
Wert: 198.536 €
I.
Die Klägerin wendet sich in einem Rechtsstreit über wechselseitige Forderungen aus einem Gewerberaummietverhältnis gegen die Versagung der begehrten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Verwerfung ihrer Berufung.
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