BFH - Beschluss vom 30.08.2010
VII B 48/10
Normen:
AO § 114; AO § 117 Abs. 4; AO § 254; VO Nr. 1179/2008/EG Art. 21 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 04.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 V 254/09

Wirksame Beifügung eines ausländischen Vollstreckungstitels per e-mail i.S.d. Beitreibungsrichtlinie; Ankündigung einer Vollstreckung als eine nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme

BFH, Beschluss vom 30.08.2010 - Aktenzeichen VII B 48/10

DRsp Nr. 2010/18540

Wirksame Beifügung eines ausländischen Vollstreckungstitels per e-mail i.S.d. Beitreibungsrichtlinie; Ankündigung einer Vollstreckung als eine nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme

1. NV: Eine Zahlungsaufforderung, die sich auf die Mitteilung der Zahlstelle beschränkt, an die der Antragsteller die ihm mit dem ihm bekanntgegebenen Haftungsbescheid der ausländischen Finanzbehörde aufgegebene Zahlung zu bewirken hat und in der Vollstreckungsmaßnahmen angekündigt werden, enthält keine eigenständige, den Empfänger belastende Regelung. 2. NV: War schon mit dem ausländischen Haftungsbescheid ein Leistungsgebot i.S. des § 254 Abs. 1 AO verbunden und zusätzlich dem Antragsteller eine Vollstreckungsanordnung zugestellt worden, so war die Vollstreckung in Deutschland unmittelbar möglich.