LG Traunstein, vom 02.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 3510/18
Wirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Verpflichtung zur Angabe des Klarnamens bei der Veröffentlichung von Beiträgen auf der Social-Media-Plattform Facebook
OLG München, Urteil vom 08.12.2020 - Aktenzeichen 18 U 2822/19 Pre
DRsp Nr. 2021/14394
Wirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Verpflichtung zur Angabe des Klarnamens bei der Veröffentlichung von Beiträgen auf der Social-Media-Plattform Facebook
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