Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. November 2010 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Parteien streiten um Rückforderungs- und Feststellungsansprüche im Hinblick auf ein zur Finanzierung eines Immobilienfondsbeitritts gewährtes Darlehen.
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