OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 14.12.2023
2 O 7/23
Normen:
VwGO § 88; BGB § 123;
Fundstellen:
FA 2024, 81
NordÖR 2024, 152
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 220/20

Wirksamkeit eines in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleiches in einem Verfahren wegen Grundstücksanschlusskosten

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.12.2023 - Aktenzeichen 2 O 7/23

DRsp Nr. 2024/519

Wirksamkeit eines in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleiches in einem Verfahren wegen Grundstücksanschlusskosten

Steht die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs und damit die Beendigung des Klageverfahrens in Streit, hat das bisher mit der Sache befasste Gericht hierüber in Fortsetzung des Rechtsstreits durch (rechtsmittelfähiges) Urteil zu entscheiden.

Tenor

Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

VwGO § 88; BGB § 123;

Gründe

Der Kläger wendet sich sinngemäß gegen die Wirksamkeit des in der mündlichen Verhandlung vom 22. November 2023 geschlossenen Vergleiches und stellt einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Einzelrichterin. Der Senat verweist die Sache in entsprechender Anwendung von § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 572 Abs. 3 ZPO an das Verwaltungsgericht zurück.