BFH, Urteil vom 27.02.1992 - Aktenzeichen IV R 27/90
DRsp Nr. 1996/11474
Wissenschaftliche Tätigkeit eines Marktforschers
»1. Ein selbständig tätiger Marktforscher ist weder beratender Betriebswirt, noch übt er eine dem Beruf des beratenden Betriebswirts ähnliche freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG aus (Anschluß an BFHE 154, 327, BStBl II 1989, 212).2. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Marktforscher wissenschaftlich tätig ist.«