Auf die Rechtsmittel des Schuldners werden der Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 22. August 2014 und der Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg vom 3. Juni 2014 aufgehoben. Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 abgelehnt.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|