1. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24.05.2013, AZ:
Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24.05.2013, AZ:
Die Klage der Klägerin wird insgesamt abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin 25 % und die Beklagten 75 %.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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