Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutztem Vermögen (Video)

Der EuGH hat bestätigt, dass bei gemischt genutztem Vermögen spätestens mit Ablauf der Abgabefrist für die  Umsatzsteuererklärung eine für das Finanzamt erkennbare Zuordnungsentscheidung abgegeben werden muss. Andernfalls kann der Vorsteuerabzug für den unternehmerisch genutzten Teil nicht mehr geltend gemacht werden (EuGH, Urt. v. 14.10.2021 - C-45/20 und C-46/20). Im Video erklärt Dipl.-Finw. Daniel Denker die Auswirkungen des Urteils und das grundsätzliche Vorgehen bei der gemischten Nutzung von Vermögen.