FG Hamburg - Urteil vom 30.11.2011
4 K 61/10
Normen:
ZK Allgemein;

Zollrecht: Präferenzbehandlung für Waren aus dem Westjordanland

FG Hamburg, Urteil vom 30.11.2011 - Aktenzeichen 4 K 61/10

DRsp Nr. 2012/6073

Zollrecht: Präferenzbehandlung für Waren aus dem Westjordanland

1. Für Waren mit Ursprung im israelisch kontrollierten Westjordanland wird keine Präferenz nach dem EG-Abkommen mit Israel gewährt (EuGH vom 25.02.2010, C-386/08). 2. Eine Präferenzgewährung nach dem räumlich in Frage kommenden EG-Abkommen mit der PLO setzt das Vorliegen eines entsprechenden Ursprungszeugnisses voraus.

Normenkette:

ZK Allgemein;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Zollpräferenz für von ihr eingeführte Waren. Dabei handelt es sich um ... sowie Zubehör und ..., die der Lieferant der Klägerin, die Fa. A Ltd., Israel, in seiner Produktionsstätte in B hergestellt hat. Dieser Ort liegt in dem von Israel 1967 besetzten Westjordanland.