FG Hamburg - Urteil vom 16.12.2011
4 K 133/10
Normen:
ZK Art. 220 Abs. 2 lit. b;

Zollrecht: Vertrauensschutz bei Nacherhebung

FG Hamburg, Urteil vom 16.12.2011 - Aktenzeichen 4 K 133/10

DRsp Nr. 2012/6076

Zollrecht: Vertrauensschutz bei Nacherhebung

Ein Zollanmelder darf nicht auf den Fortbestand einer etwaigen Einreihungspraxis für eine Ware vertrauen, wenn für eine andere, aber vergleichbare Ware bereits eine Änderung der Einreihungspraxis vorgenommen worden ist.

Normenkette:

ZK Art. 220 Abs. 2 lit. b;

Tatbestand:

Die Klägerin ist auf dem Gebiet der Medizintechnik tätig und vertreibt medizinische Produkte. Sie wendet sich gegen die Nacherhebung von Einfuhrabgaben für verschiedene Urindrainagebeutel.