FG Hamburg - Urteil vom 03.11.2011
4 K 77/11
Normen:
ZK Allgemein;

Zolltarif: Tarifierung von LCD-Displays der Pos. 8529 KN

FG Hamburg, Urteil vom 03.11.2011 - Aktenzeichen 4 K 77/11

DRsp Nr. 2012/6075

Zolltarif: Tarifierung von LCD-Displays der Pos. 8529 KN

1. Bei LCD-Displays, die in Pkw eingebaut werden, um für den Fahrer ablesbar alle Navigations-, Bedien-, Video-, Bild- und Informationsdaten bildlich/grafisch darzustellen, handelt es sich um Waren der Pos. 8529 KN. 2. Es ist dabei unerheblich, dass die Displays mit der sog. Headunit als Signalaufbereitungseinheit in einem gemeinsamen Gehäuse innerhalb des Pkw verbaut werden. Entscheidend ist, wie sich die Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr darstellt.

Normenkette:

ZK Allgemein;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage der Tarifierung von LCD-Displays.

Mit Antrag vom 19.03.2009 beantragte die Klägerin für ein von ihr eingeführtes LCD-Display die Erteilung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft und schlug darin eine Einreihung in die Warennummer 8528 5990 20 vor. Wegen der Warenbeschreibung im Einzelnen wird auf den Antrag nebst Anlagen (Antragsheft Bl. 1 - 5) Bezug genommen.