FG Hessen - Urteil vom 09.12.2020
7 K 944/19
Normen:
Pos. 3307 KN;

Zolltarifliche Einreihung der Ohrkerzen als zubereitetes Körperpflegemittel

FG Hessen, Urteil vom 09.12.2020 - Aktenzeichen 7 K 944/19

DRsp Nr. 2024/880

Zolltarifliche Einreihung der Ohrkerzen als zubereitetes Körperpflegemittel

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Pos. 3307 KN;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Einreihung aus A eingeführter Ohrkerzen.