BFH - Urteil vom 09.12.2010
VII R 1/10
Normen:
KN Anm. 6a zu Kap. 2 ;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 20.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 39/08

Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als gewürztes Fleisch; Pflicht zur Prüfung der nicht sichtbar gewürzten Teile einer Fleischprobe geschmacklich auf eine deutlich wahrnehmbare Würzung; Erfolgen der Geschmacksprüfung durch eine sog. Dreiecksprüfung

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen VII R 1/10

DRsp Nr. 2011/1584

Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch; Pflicht zur Prüfung der nicht sichtbar gewürzten Teile einer Fleischprobe geschmacklich auf eine deutlich wahrnehmbare Würzung; Erfolgen der Geschmacksprüfung durch eine sog. Dreiecksprüfung

1. Lässt sich bei der Beschaffenheitsbeschau weder die Verteilung der Würzstoffe auf allen Flächen der Fleischprobe noch ihr Eindringen in das Innere der Probe mit bloßem Auge feststellen, sind die nicht sichtbar gewürzten Teile der Probe geschmacklich auf eine deutlich wahrnehmbare Würzung zu prüfen. Eine Geschmacksprüfung nur der Oberfläche kommt nicht in Betracht. 2. Die Geschmacksprüfung erfolgt durch eine sog. Dreiecksprüfung gemäß der ISO 4120.

Normenkette:

KN Anm. 6a zu Kap. 2 ;

Gründe

I.