EuGH - Schlussantrag vom 16.12.2010
Rs. C-78/10

Zollunion - Erlass von Einfuhrzöllen - Stellvertretung - Gesamtschuld - Möglichkeit, sich auf den Erlass einer Zollschuld gegenüber einem Gesamtschuldner zu berufen

EuGH, Schlussantrag vom 16.12.2010 - Aktenzeichen Rs. C-78/10

DRsp Nr. 2011/549

Zollunion - Erlass von Einfuhrzöllen - Stellvertretung - Gesamtschuld - Möglichkeit, sich auf den Erlass einer Zollschuld gegenüber einem Gesamtschuldner zu berufen

Tenor:

Die Art. 213, 233 und 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften sind so auszulegen, dass in einem Fall wie dem vorliegenden ein Gesamtschuldner einer Zollschuld, dem diese nicht erlassen worden ist, sich nicht auf einen nach Art. 239 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. 900 Abs. 1 Buchst. o der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung Nr. 2913/92 gegenüber einem anderen Gesamtschuldner ergangenen Erlassbescheid berufen kann, um der Zahlung der Zollschuld zu entgehen.

Entscheidungsgründe:

I - Einleitung

1. In dem vorliegenden Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV stellt uns die Cour d'appel de Rouen (im Folgenden: vorlegendes Gericht) die Frage, ob sich ein Wirtschaftsteilnehmer, der gesamtschuldnerisch für eine Zollschuld haftet, erfolgreich darauf berufen kann, dass die Zollbehörden die Zollschuld gegenüber einem weiteren Gesamtschuldner teilweise erlassen haben und aus diesem Grund auch seine Zollschuld entsprechend zu mindern sei.

II - Rechtlicher Rahmen

A - Unionsrecht(2 )