EuGH - Urteil vom 29.06.2010
Rs. C-139/07 P
Normen:
EG Art. 88 Abs. 2; EG Art. 255; Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43) Art. 4 Abs. 2;
Fundstellen:
EuZW 2010, 624
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
EuG, vom 14.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen T-237/02

Zugang zu Dokumenten der Organe in Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen; Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten; Pflicht des betroffenen Organs zur Vornahme einer konkreten und individuellen Prüfung des Inhalts der im Zugangsantrag angeführten Dokumente; Europäische Kommission gegen Technische Glaswerke Ilmenau GmbH

EuGH, Urteil vom 29.06.2010 - Aktenzeichen Rs. C-139/07 P

DRsp Nr. 2010/12077

Zugang zu Dokumenten der Organe in Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen; Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten; Pflicht des betroffenen Organs zur Vornahme einer konkreten und individuellen Prüfung des Inhalts der im Zugangsantrag angeführten Dokumente; Europäische Kommission gegen Technische Glaswerke Ilmenau GmbH

1. Andere Beteiligte als der betroffene Mitgliedstaat verfügen in Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen nicht über das Recht, die Dokumente der Verwaltungsakte der Kommission einzusehen. 2. Deshalb besteht eine allgemeine Vermutung dafür, dass durch die Verbreitung der Dokumente der Verwaltungsakte grundsätzlich der Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigt wird.

Tenor:

1. Die Nrn. 1 und 3 des Tenors des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Dezember 2006, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission (T-237/02), werden aufgehoben.

2. Die vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereichte Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 28. Mai 2002, soweit damit der Zugang zu Dokumenten verweigert wird, die die Verfahren zur Kontrolle der der Technischen Glaswerke Ilmenau GmbH gewährten staatlichen Beihilfen betreffen, wird abgewiesen.