Zugrundelegung von zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgütern für Rücklage
BFH, Urteil vom 29.07.1992 - Aktenzeichen I R 114/91
DRsp Nr. 1996/11595
Zugrundelegung von zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgütern für Rücklage
»1. Der Rücklage nach § 6dEStG können auch die Anschaffungskosten für solche Wirtschaftsgüter zugrunde gelegt werden, die zwar nicht Eigentum des Betriebsinhabers und daher auch nicht Betriebsvermögen des erworbenen (Teil-)Betriebs waren, aber aufgrund einer Nutzungsüberlassung zu dessen wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörten.2. Die Feststellung des zu versteuernden Einkommens im Körperschaftsteuerbescheid ist für die Festsetzung der Körperschaftsteuer nicht bindend.«