I.
Streitig ist, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb zu einem Gewerbebetrieb geworden ist, weil darin überwiegend Pferde zugekauft, zu hochwertigen Reitpferden ausgebildet und danach weiterverkauft wurden.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Eigentümer eines Bauernhofs, dessen landwirtschaftliche Nutzfläche in den Streitjahren (1993 bis 1995) circa 31 ha betrug. Er bildet im Wesentlichen zugekaufte Pferde zu Reitsport-, insbesondere Dressurpferden aus. Die ausgebildeten Pferde verkauft der Kläger ab Hof oder auf Auktionen weiter. Aus eigener Zucht stammen jährlich circa drei Fohlen. Außerdem hält der Kläger eine Herde ...-Rinder und betreibt in sehr geringem Umfang Pensionstierhaltung.
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