Die Bescheide vom 1. Februar 2023 über die Umsatzsteuer für 2016 bis 2018 werden für 2016 in Höhe von 18.481,00 €, für 2017 in Höhe von 24.336,00 € und für 2018 in Höhe von 21.771,00 € für die Dauer des Einspruchsverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt.
2.Die Bescheide vom 1. Februar 2023 über die Gewerbesteuermessbeträge für 2016 bis 2018 werden für 2016 in Höhe von 4.277 €, für 2017 in Höhe von 5.782 € und für 2018 in Höhe von 4.739 € für die Dauer des Einspruchsverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt.
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