OLG Thüringen - Beschluss vom 31.08.2011
6 W 188/11
Normen:
HGB § 161;
Vorinstanzen:
AG Jena, vom 03.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen HRA 102590

Zulässigkeit des Erwerbs eines Kommanditanteils durch den Komplementär einer KG

OLG Thüringen, Beschluss vom 31.08.2011 - Aktenzeichen 6 W 188/11

DRsp Nr. 2011/17601

Zulässigkeit des Erwerbs eines Kommanditanteils durch den Komplementär einer KG

Der persönlich haftende Gesellschafter kann nicht gleichzeitig auch Kommanditist seiner Gesellschaft sein (Anschluss BGH, Urteil vom 10.6.1963, Az. II ZR 88/61, Az. II ZR 88/61, BB 1963, 1076-1077, WM 1963, 989-990, juris Rn. 14).

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 2) zu tragen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

HGB § 161;

Gründe:

I. Die Beteiligte zu 2) wurde am 3.7.2002 als persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligten zu 1) in das Handelsregister eingetragen. Am 30.1.2007 wurde sie auch als Kommanditistin eingetragen.