Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Anhaltspunkten für Besteuerungstatbestand
BFH, Urteil vom 17.11.1992 - Aktenzeichen VIII R 25/89
DRsp Nr. 1996/11645
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Anhaltspunkten für Besteuerungstatbestand
»Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 2AO (1977) ist bereits dann zulässig, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die es nach den Erfahrungen der Finanzverwaltung als möglich erscheinen lassen, daß ein Besteuerungstatbestand erfüllt ist.«