Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10. Oktober 2013 2 K 4112/12 E aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
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