BFH - Urteil vom 09.12.2008
VII R 47/07
Normen:
AO § 30a Abs. 1; AO § 30a Abs. 3; AO § 154 Abs. 2; AO § 194 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 16.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 4627/03 AO

Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankenprüfungen nach § 194 Abs. 3 Abgabenordnung (AO); Geltung des Schutzbereichs von § 30a Abs. 3 S. 2 AO für, legitimationsgeprüfte Konten oder Depots betreffende Buchungsbelege von bankinternen Aufwandskonten; Veranlassung einer Sperrwirkung durch § 30a Abs. 3 AO i.R. nicht strafrechtlich veranlasster, typisch steuerrechtlicher Ermittlungen zur Gewinnung von Prüfmaterial für die Veranlagung bei Vorliegen eines hinreichenden Anlasses für die Kontrollmitteilung; Voraussetzungen des hinreichenden Anlasses für die Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse

BFH, Urteil vom 09.12.2008 - Aktenzeichen VII R 47/07

DRsp Nr. 2009/5806

Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankenprüfungen nach § 194 Abs. 3 Abgabenordnung (AO); Geltung des Schutzbereichs von § 30a Abs. 3 S. 2 AO für, legitimationsgeprüfte Konten oder Depots betreffende Buchungsbelege von bankinternen Aufwandskonten; Veranlassung einer "Sperrwirkung" durch § 30a Abs. 3 AO i.R. nicht strafrechtlich veranlasster, typisch steuerrechtlicher Ermittlungen zur Gewinnung von Prüfmaterial für die Veranlagung bei Vorliegen eines hinreichenden Anlasses für die Kontrollmitteilung; Voraussetzungen des hinreichenden Anlasses für die "Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse"

1. Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankenprüfungen sind, wenn keine legitimationsgeprüften Konten oder Depots betroffen sind, nach § 194 Abs. 3 AO grundsätzlich ohne besonderen Anlass zulässig. Aus § 30a Abs. 1 AO ergibt sich keine weitergehende Auswertungsbeschränkung "im Bankenbereich". 2. Ein bankinternes Aufwandskonto ist kein legitimationsgeprüftes Konto i.S. des § 154 Abs. 2 AO. Buchungsbelege zu diesem Konto, die ein legitimationsgeprüftes Konto oder Depot betreffen, fallen gleichwohl unter den Schutz des § 30a Abs. 3 Satz 2 AO, weil sie notwendigerweise auch zu diesem Kundenkonto gehören.