Auf die Berufung der Beigeladenen wird das ihr am 7. Juni 2022 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg in den Ziffern 1 und 2 des Tenors aufgehoben und insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Bescheid der Beklagten vom 16. Dezember 2020 -
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Beigeladene hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
IV.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|