BGH - Urteil vom 07.12.2020
AnwZ (Brfg) 75/18
Normen:
BRAO § 4; BRAO § 46 Abs. 2 S. 1; BRAO § 46 Abs. 3 Nr. 1 -4;
Fundstellen:
AnwBl 2021, 237
Vorinstanzen:
AnwGH Bayern, vom 30.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen BayAGH I - 5 - 15/17

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der Prägung des Arbeitsverhältnisses durch anwaltliche Tätigkeiten für den Arbeitgeber (hier: Anstellungsvertrag als Hauptgeschäftsführer eines Vereins)

BGH, Urteil vom 07.12.2020 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 75/18

DRsp Nr. 2021/1095

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der Prägung des Arbeitsverhältnisses durch anwaltliche Tätigkeiten für den Arbeitgeber (hier: Anstellungsvertrag als Hauptgeschäftsführer eines Vereins)

1. Anwaltliche Tätigkeiten müssen quantitativ und qualitativ den Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses eines Syndikusrechtsanwalts-Bewerbers darstellen.2. Eine anwaltliche Tätigkeit für Dritte schließt die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt aus.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 30. Juli 2018 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Normenkette:

BRAO § 4; BRAO § 46 Abs. 2 S. 1; BRAO § 46 Abs. 3 Nr. 1 -4;

Tatbestand