OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 31.01.2023
12 A 750/20
Normen:
WoGG § 14 Abs. 1; WoGG § 21 Nr. 3; GmbHG § 13 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 21 K 6329/18

Zurechnung der Gewinne der GmbH aufgrund der Stellung als Alleingesellschafter als tatsächliches oder fiktives Einkommen i.R.d. Bewilligung von Wohngeld

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.01.2023 - Aktenzeichen 12 A 750/20

DRsp Nr. 2023/3149

Zurechnung der Gewinne der GmbH aufgrund der Stellung als Alleingesellschafter als tatsächliches oder fiktives Einkommen i.R.d. Bewilligung von Wohngeld

Tenor

Den Beteiligten wird zur Erledigung des Rechtsstreits gemäß § 125 Abs. 1, § 106 Satz 2 VwGO folgender Vergleichsvorschlag unterbreitet:

1.

Die Beklagte entscheidet auf Grundlage folgender Maßgaben für den streitgegenständlichen Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis zum 31. Januar 2018 nach Aktenlage neu über den Wohngeldanspruch der Klägerin und nimmt unter entsprechender Aufhebung bzw. Abänderung der für diesen Zeitraum ergangenen streitgegenständlichen Bescheide - Wohngeldbescheide und Rückforderungsbescheid vom 1. Dezember 2017 - eine Neufestsetzung vor:

a) b) c) d) - - - e) f) g) 2. 3.