Den Beteiligten wird zur Erledigung des Rechtsstreits gemäß §
Die Beklagte entscheidet auf Grundlage folgender Maßgaben für den streitgegenständlichen Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis zum 31. Januar 2018 nach Aktenlage neu über den Wohngeldanspruch der Klägerin und nimmt unter entsprechender Aufhebung bzw. Abänderung der für diesen Zeitraum ergangenen streitgegenständlichen Bescheide - Wohngeldbescheide und Rückforderungsbescheid vom 1. Dezember 2017 - eine Neufestsetzung vor:
a) b) c) d) - - - e) f) g) 2. 3.
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