FG München - Urteil vom 14.09.2006
15 K 5276/04
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 194

Zurechnung eines Grundstücks zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen

FG München, Urteil vom 14.09.2006 - Aktenzeichen 15 K 5276/04

DRsp Nr. 2007/22862

Zurechnung eines Grundstücks zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen

Wird dem FA mitgeteilt, dass ein Grundstück zum Betriebsvermögen der GmbH rechne, es als Bauhof diene und nach der Veräußerung des Grundstücks, dass eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet wird und eine betriebliche Reinvestition auf einem anderen Grundstück geplant sei, erfolgt die endgültige Zuweisung einer dem Betrieb dienen Funktion, womit das Grundstück kraft Gesetz dem notwendigen (Sonder-)Betriebsvermögen zuzurechnen ist.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Verkauf eines Grundstücks im Sonderbetriebsvermögen zu erfassen ist mit der Folge, dass der Veräußerungsgewinn als Gewinn aus Gewerbebetrieb zu versteuern ist.

Die Klägerin ist eine GmbH & Co.KG, die im Bereich des Landschafts- und Sportplatzbaus tätig ist. Das Unternehmen wurde ursprünglich in Form einer Betriebsaufspaltung betrieben. Besitzgesellschaft war die X-GbR (GbR), Betriebsgesellschaft die X-GmbH (GmbH). Im Jahr 2003 erfolgte die Umwandlung der GmbH in die X-GmbH & Co.KG unter Einbringung der GbR zu Buchwerten.