Streitig ist, ob der Verkauf eines Grundstücks im Sonderbetriebsvermögen zu erfassen ist mit der Folge, dass der Veräußerungsgewinn als Gewinn aus Gewerbebetrieb zu versteuern ist.
Die Klägerin ist eine GmbH & Co.KG, die im Bereich des Landschafts- und Sportplatzbaus tätig ist. Das Unternehmen wurde ursprünglich in Form einer Betriebsaufspaltung betrieben. Besitzgesellschaft war die X-GbR (GbR), Betriebsgesellschaft die X-GmbH (GmbH). Im Jahr 2003 erfolgte die Umwandlung der GmbH in die X-GmbH & Co.KG unter Einbringung der GbR zu Buchwerten.
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