BFH vom 10.11.1992
II B 208/91

Zurechnungsfortschreibung bei ungeteilter Erbengemeinschaft

BFH, vom 10.11.1992 - Aktenzeichen II B 208/91

DRsp Nr. 1997/8811

Zurechnungsfortschreibung bei ungeteilter Erbengemeinschaft

»Über die Zurechnung eines Grundstücks auf die in ungeteilter Erbengemeinschaft stehenden Miterben ist eine Zurechnungsfortschreibung vorzunehmen. Nach § 22 Abs. 4 BewG ist die Fortschreibung zum Beginn des Kalenderjahres vorzunehmen, das auf die Änderung durch den Erbfall folgt. Da die Erbengemeinschaft als solche nicht Vermögensteuersubjekt ist, muß der Einheitswert den an der Erbengemeinschaft Beteiligten anteilig zugerechnet werden. «