Zurechnungsfortschreibung bei ungeteilter Erbengemeinschaft
BFH, vom 10.11.1992 - Aktenzeichen II B 208/91
DRsp Nr. 1997/8811
Zurechnungsfortschreibung bei ungeteilter Erbengemeinschaft
»Über die Zurechnung eines Grundstücks auf die in ungeteilter Erbengemeinschaft stehenden Miterben ist eine Zurechnungsfortschreibung vorzunehmen. Nach § 22 Abs. 4BewG ist die Fortschreibung zum Beginn des Kalenderjahres vorzunehmen, das auf die Änderung durch den Erbfall folgt. Da die Erbengemeinschaft als solche nicht Vermögensteuersubjekt ist, muß der Einheitswert den an der Erbengemeinschaft Beteiligten anteilig zugerechnet werden. «