Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 6. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
Die auf die Zulassungsgründe nach §
1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von §
Diese Voraussetzungen legt die Beschwerde mit den als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichneten Fragen,
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