Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 6. Juni 2023 -
Die Entscheidung über die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Streitwertfestsetzung ergeht nach § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 GKG durch den Senat, weil der angegriffene Beschluss nicht von einem Einzelrichter, sondern durch die Kammer erlassen worden ist.
Die Beschwerde ist gemäß §
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