BFH - Urteil vom 18.12.2014
IV R 40/10
Normen:
EStG § 23;
Vorinstanzen:
Finanzgericht Köln, vom 14.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 1442/07

Zwangsweise Aufgabe eines Gewerbebetriebs durch Einräumung eines Erbbaurechts an einem Grundstück

BFH, Urteil vom 18.12.2014 - Aktenzeichen IV R 40/10

DRsp Nr. 2015/6753

Zwangsweise Aufgabe eines Gewerbebetriebs durch Einräumung eines Erbbaurechts an einem Grundstück

NV: Führt die Einräumung eines Erbbaurechts an einem Grundstück zu einer Umgestaltung der wesentlichen Betriebsgrundlagen, nach der ein vorübergehend eingestellter Gewerbebetrieb nicht mehr als solcher wieder aufgenommen und fortgeführt werden kann, so wird der Gewerbebetrieb mit Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen zwangsweise aufgegeben.

Wird ein Gewerbebetrieb vorübergehend eingestellt und bestellt der Steuerpflichtige ein Erbbaurecht an einem Betriebsgrundstück, durch das die Betriebsgrundlagen wesentlich umgestaltet werden, so ist von einer zwangsweisen Aufgabe des Gewerbebetriebs schon zu diesem Zeitpunkt auszugehen.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. Juli 2010 10 K 1442/07 aufgehoben.

Der Feststellungsbescheid 2003 vom 9. Dezember 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. März 2007 wird dahin geändert, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 23.440 € festgestellt werden.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Normenkette:

EStG § 23;

Gründe