FG Sachsen - Urteil vom 13.09.2006
6 K 1898/02 (Ez)
Normen:
EigZulG § 9 Abs. 5 S. 3, 4, 5 § 11 Abs. 6 S. 3 ; EigZulG § 9 Abs. 5 S. 3 ; EigZulG § 9 Abs. 5 S. 4 ; EigZulG § 9 Abs. 5 S. 5 ; EigZulG § 11 Abs. 6 S. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1813

Zweifache Inanspruchnahme der Kinderzulage

FG Sachsen, Urteil vom 13.09.2006 - Aktenzeichen 6 K 1898/02 (Ez)

DRsp Nr. 2006/29799

Zweifache Inanspruchnahme der Kinderzulage

1. Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollsteckung durch Sicherheitsleistung von 7/6 des vorgenannten Betrages abwenden, es sei denn, die Kläger leisten zuvor Sicherheit in dieser Höhe. 2. Steht bei einem Ehepaar mit zwei Kindern das Erstobjekt im Alleineigentum der Ehegattin und das Zweitobjekt im Miteigentum beider, ist die Kinderzulage für beide Objekte in voller Höhe zu gewähren.

Normenkette:

EigZulG § 9 Abs. 5 S. 3, 4, 5 § 11 Abs. 6 S. 3 ; EigZulG § 9 Abs. 5 S. 3 ; EigZulG § 9 Abs. 5 S. 4 ; EigZulG § 9 Abs. 5 S. 5 ; EigZulG § 11 Abs. 6 S. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Umfang der zu gewährenden Kinderzulage.