Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. Februar 2014 2 K 22/13 und der Bescheid über Zweitwohnungsteuer für 2011 und 2012 vom 20. September 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Dezember 2012 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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