27.1 Konstellationen für eine Veräußererposition nach Unternehmensübertragung

Autor: Scholz

27.1

Bei Übertragung einer betrieblichen Einheit - gleichgültig, ob eines Einzelunternehmens oder eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft - stellt sich für den übernehmenden und den übertragenden Gesellschafter die Frage, ob und in welchem Umfang eine weitere Tätigkeit des Veräußerers nach der Übertragung möglich sein soll.

27.2

Hierbei sind aus Sicht des Erwerbers unterschiedliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Zum einen kann zum Schutz des im Zielunternehmens erworbenen Kunden- oder Mandantenstamms gewollt sein, dass der Veräußerer seine Tätigkeit vollständig einstellt, um eine Abwanderung der Kunden und Mandanten zum Veräußerer, der an einem anderen Ort seine Tätigkeit fortführt, zu vermeiden. Bei dieser Interessenlage bietet sich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot des Veräußerers an.

27.3