BMF - Schreiben vom 11.11.2005 (S 2361)
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohnaktives Beschäftigungsverhältnis, keine Versorgungsbezüge beziehen, können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug [...]