Aufgabe der selbständigen Arbeit

Archiv Freiberufler 8/2 Veräußerung einer Freiberuflerpraxis 

Aufgabe der selbständigen Arbeit

Autor: Löbe

Anwendbarkeit von §  16 Abs.  3 EStG

Nach §  16 Abs.  3 Satz 1 EStG gilt die Aufgabe des Gewerbebetriebs als Veräußerung (Fiktion). Somit wird die Betriebsaufgabe steuerlich der Betriebsveräußerung gleichgestellt, sodass sowohl der Freibetrag i.S.d. §  16 Abs.  4 EStG als auch die Tarifermäßigung nach §  34 EStG zu gewähren sind. Durch den Verweis des §  18 Abs.  3 EStG auf §  16 Abs.  3 EStG gilt dieser Grundsatz auch für die Veräußerung und Aufgabe bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit.