Archiv Freiberufler 8/2 Veräußerung einer Freiberuflerpraxis |
Aufgabe der selbständigen Arbeit |
Autor: Löbe |
Nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG gilt die Aufgabe des Gewerbebetriebs als Veräußerung (Fiktion). Somit wird die Betriebsaufgabe steuerlich der Betriebsveräußerung gleichgestellt, sodass sowohl der Freibetrag i.S.d. § 16 Abs. 4 EStG als auch die Tarifermäßigung nach § 34 EStG zu gewähren sind. Durch den Verweis des § 18 Abs. 3 EStG auf § 16 Abs. 3 EStG gilt dieser Grundsatz auch für die Veräußerung und Aufgabe bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit.
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