Archiv Freiberufler 8/2 Veräußerung einer Freiberuflerpraxis |
Selbständiger Teil des Vermögens, das der selbständigen Arbeit dient |
Autor: Löbe |
Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört nach § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines selbständigen Teils des Vermögens erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient. In diesem Fall gilt u.a. § 16 Abs. 2 –4 EStG entsprechend (§ 18 Abs. 3 Satz 2 EStG). Nach der Rechtsprechung des BFH1) müssen für die Begriffsbestimmung „selbständiger Teil des Vermögens, das der selbständigen Arbeit dient“ die Voraussetzungen des (gewerblichen) Teilbetriebs herangezogen werden.
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