Selbständiger Teil des Vermögens, das der selbständigen Arbeit dient

Archiv Freiberufler 8/2 Veräußerung einer Freiberuflerpraxis 

Selbständiger Teil des Vermögens, das der selbständigen Arbeit dient

Autor: Löbe

Selbständige Teilpraxis als abgeschlossene Organisationseinheit

Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört nach §  18 Abs.  3 Satz 1 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines selbständigen Teils des Vermögens erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient. In diesem Fall gilt u.a. §  16 Abs.  2 –4 EStG entsprechend (§  18 Abs.  3 Satz 2 EStG). Nach der Rechtsprechung des BFH1)

müssen für die Begriffsbestimmung „selbständiger Teil des Vermögens, das der selbständigen Arbeit dient“ die Voraussetzungen des (gewerblichen) Teilbetriebs herangezogen werden.

Teilbetrieb