Archiv Freiberufler 8/2 Veräußerung einer Freiberuflerpraxis |
Freibeträge und Steuersatz |
Autor: Löbe |
Da der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ab 1996 nur noch einmal im Leben Anwendung findet, wird im Folgenden die Entwicklung des Freibetrags dargestellt. Gleichfalls wird auch die Entwicklung des anzuwendenden ermäßigten Steuersatzes nach § 34 EStG aufgezeigt (zu Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Berechnungsbeispielen siehe Teil Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und Teil Regelungen des § 34 EStG).
Rechtsgrundlage | Freibetrag | Obergrenze | Steuersatz |
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Voraussetzungen: |
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a) 55 Jahre oder dauernd berufsunfähig i.S.d. Sozialrechts | pro Person nur einmal: 60.000 DM | 300.000 DM | |
b) Antrag |
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