Archiv Steuergestaltung im Erbfall 4/1.9 Begünstigung für Unternehmensvermögen 4/1.9.8 Beispielfälle zu den Verschonungsmaßnahmen gemäß § 13a ErbStG |
Einzelunternehmen – Erwerb durch Schenkung und von Todes wegen |
Autor: Wenhardt |
Wird ein Einzelunternehmen schenkweise auf den Erwerber übertragen, dann werden, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, mehrere Verschonungsmaßnahmen gewährt.
BeispielDer Großvater S schenkt seiner Lieblingsenkelin EN ein Einzelunternehmen. Dessen begünstigtes Vermögen beträgt 2,5 Mio. €. Verwaltungsvermögen soll im Betrieb nicht vorhanden sein. |
Für den Erwerb des Einzelunternehmens, welches begünstigtes Betriebsvermögen darstellt, kommen verschiedene Verschonungsmaßnahmen in Betracht.
a) Regelverschonung
Wird von der EN kein Antrag gestellt, dann kommt die sogenannte Regelverschonung zur Anwendung. Dies sind ein 85%iger Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und ein gleitender Abzugsbetrag i.H.v. 150.000 € (§ 13a Abs. 2 ErbStG).
Das anzusetzende Betriebsvermögen ermittelt sich damit wie folgt:
begünstigtes Vermögen des Einzelunternehmens | 2.500.000 € |
abzüglich Verschonungsabschlag (85 % von 2.500.000 €) | – 2.125.000 € |
verbleibender Wert | 375.000 € |
Abzugsbetrag (Berechnung siehe nachstehend) | – 37.500 € |
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