Personengesellschaft - Verschonungsmaßnahmen

Archiv Steuergestaltung im Erbfall 4/1.9 Begünstigung für Unternehmensvermögen 4/1.9.8 Beispielfälle zu den Verschonungsmaßnahmen gemäß § 13a ErbStG 

Personengesellschaft – Verschonungsmaßnahmen

Autor: Wenhardt

Verschonungsmaßnahmen

Wird ein Mitunternehmeranteil schenkweise auf den Erwerber übertragen, dann werden, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, mehrere Verschonungsmaßnahmen gewährt. Dies wird an einem Beispiel näher erläutert:

Beispiel

Der Großvater S schenkt seiner Lieblingsenkelin EN seinen Kommanditanteil (begünstigtes Vermögen 9.300.000 €). Verwaltungsvermögen soll nicht vorhanden sein. Die Voraussetzungen für den Vorab-Abschlag sollen nicht gegeben sein.

Lösung

a) Regelverschonung

Stellt die Enkelin EN keinen Antrag, dann kommt die sogenannte Regelverschonung zur Anwendung. Dies sind ein 85%iger Verschonungsabschlag (§  13a Abs.  1 ErbStG) und ein gleitender Abzugsbetrag i.H.v. 150.000 € (§  13a Abs.  2 ErbStG). Der Abzugsbetrag beträgt hier aber 0 €, da das begünstigte Vermögen zu hoch ist. Ein Abzugsbetrag käme nur bis zu einem begünstigten Vermögen i.H.v. 2.999.999 € in Betracht.

Das ansetzende Betriebsvermögen ermittelt sich damit wie folgt:

begünstigtes Vermögen des Mitunternehmeranteils

9.300.000 €

abzüglich Verschonungsabschlag (85 % von 9.300.000 €)

– 7.905.000 €