Einzelunternehmen - Erwerb durch Schenkung und von Todes wegen

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Einzelunternehmen – Erwerb durch Schenkung und von Todes wegen

Autor: Wenhardt

Übergang des Einzelunternehmens durch Schenkung

Wird ein Einzelunternehmen schenkweise auf den Erwerber übertragen, dann werden, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, mehrere Verschonungsmaßnahmen gewährt.

Beispiel

Der Großvater S schenkt seiner Lieblingsenkelin EN ein Einzelunternehmen. Dessen begünstigtes Vermögen beträgt 2,5 Mio. €. Verwaltungsvermögen soll im Betrieb nicht vorhanden sein.

Lösung

Für den Erwerb des Einzelunternehmens, welches begünstigtes Betriebsvermögen darstellt, kommen verschiedene Verschonungsmaßnahmen in Betracht.

a) Regelverschonung

Wird von der EN kein Antrag gestellt, dann kommt die sogenannte Regelverschonung zur Anwendung. Dies sind ein 85%iger Verschonungsabschlag (§  13a Abs.  1 ErbStG) und ein gleitender Abzugsbetrag i.H.v. 150.000 € (§  13a Abs.  2 ErbStG).

Das anzusetzende Betriebsvermögen ermittelt sich damit wie folgt:

begünstigtes Vermögen des Einzelunternehmens

2.500.000 €

abzüglich Verschonungsabschlag (85 % von 2.500.000 €)

– 2.125.000 €

verbleibender Wert

375.000 €

Abzugsbetrag (Berechnung siehe nachstehend)

–  37.500 €