Kapitalgesellschaft - Verschonungsmaßnahmen

Archiv Steuergestaltung im Erbfall 4/1.9 Begünstigung für Unternehmensvermögen 4/1.9.8 Beispielfälle zu den Verschonungsmaßnahmen gemäß § 13a ErbStG 

Kapitalgesellschaft – Verschonungsmaßnahmen

Autor: Wenhardt

Übergang eines Kapitalgesellschaftsanteils durch Erwerb von Todes wegen

Wird ein Anteil an einer GmbH vererbt, dann werden, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, mehrere Verschonungsmaßnahmen gewährt.

Beispiel

Die Großmutter GM ist an der X-GmbH zu 30 % beteiligt. Sie vererbt diese Beteiligung ihrer Lieblingsenkelin EN (das begünstigte Vermögen der Beteiligung beläuft sich auf 6,8 Mio. €). Verwaltungsvermögen soll nicht vorhanden sein.

Lösung

Bei dem Anteil handelt es sich um eine Beteiligung von mehr als 25 %, daher liegt begünstigungsfähiges Vermögen vor (§  13b Abs.  1 Nr. 3 ErbStG). Als Verschonungsmaßnahmen kommen hier in Betracht:

a) Regelverschonung

Wird von der EN kein Antrag gestellt, dann kommt die sogenannte Regelverschonung zur Anwendung. Dies sind ein 85%iger Verschonungsabschlag (§  13a Abs.  1 ErbStG) und ein gleitender Abzugsbetrag i.H.v. 150.000 € (§  13a Abs.  2 ErbStG). Der Abzugsbetrag beträgt hier aber 0 €. Da hierfür das begünstigte Vermögen zu hoch ist, soll nicht weiter auf ihn eingegangen werden.

Die Bereicherung für EN ermittelt sich damit wie folgt:

begünstigtes Vermögen des GmbH-Anteils