Erbfall und Steuerhinterziehung durch den Erblasser

Archiv Betriebsveräußerung, -aufgabe und -verpachtung 4/25 Steuerliche Pflichten nach einem Erbfall und Steuerhinterziehung des Erblassers 

Erbfall und Steuerhinterziehung durch den Erblasser

Autor: Löbe

In der Praxis treten zunehmend Fälle auf, in denen bei einem Erbfall beträchtliches Kapitalvermögen in Form von Sparguthaben oder Wertpapierdepots auf den oder die Erben übergeht. Besondere Probleme ergeben sich regelmäßig, wenn der Erblasser in der Vergangenheit seinen steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen ist und Kapitalerträge bzw. das zugrunde liegende Kapitalvermögen nicht oder nicht vollständig gegenüber dem Finanzamt deklariert worden sind. Aufgrund der bestehenden Anzeigepflichten der Kreditinstitute gegenüber den Finanzbehörden kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass spätestens im Erbfall die steuerlichen Verfehlungen des Erblassers offenkundig und die Finanzbehörden tätig werden.

Zwar wird dem Erben strafrechtlich die Steuerhinterziehung des Erblassers nicht zugerechnet, er muss aber ggf. die hinterzogene Steuer nebst Hinterziehungszinsen nachzahlen. Aufgrund der bei festgestellter Steuerhinterziehung auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist können sich hierbei beträchtliche Summen ergeben, die zu einer empfindlichen Schmälerung des Nachlasses führen können.