Berechnung des ausgleichsfähigen Verlusts beim Aussscheiden eines Kommanditisten Offene Fragen zur steuerlichen Behandlung des Forderungsverzichts mit Besserungsabrede Kapitalmaßnahmen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen Verdeckte-Einlage-Modell bei "jungen" Anteilen in eine Kapitalgesellschaft Unternehmensbewertung Umwandlung und Einbringung Vermeidung und bewusste Beendigung einer Betriebsaufspaltung Der Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG Steuerliche Folgen der Realteilung einer vermögensverwaltenden GbR Rechtsfolgen und Arten der Betriebsaufspaltung Sonderformen der Betriebsaufspaltung Sachliche Verflechtung Personelle Verflechtung Personelle Verflechtung bei Angehörigen Personelle Verflechtung - Besonderheiten Beginn der (ungewollten) Betriebsaufspaltung Ende der Betriebsaufspaltung Umwandlung der Betriebs-GmbH bei der Betriebsaufspaltung Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebs-GmbH Abzugsverbot von Gewinnminderungen (§ 8b Abs. 3 KStG) Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen Steuerrechtliche Behandlung eigener Anteile Aufnahme eines Gesellschafters in ein Personenunternehmen 07_15 Auslagerung einer Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH vor Anteilsveräußerung oder vorweggenommener Erbfolge Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft Ungewollte Beendigung einer Betriebsaufspaltung Verzicht und Abfindung von Pensionsanwartschaften als Steuerfalle Aktuelle Fragen zur Pensionszusage Gesellschafterdarlehen bei Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter Typische Steuerfallen bei der Rückumwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH Gesellschaftsvertrag der GmbH nach dem Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Gesellschaftsvertrag einer GmbH bei mehreren Beteiligten mit Bareinlage

Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH

Autor: Michael Klose

Zivilrechtliche Hinweise

Der Wechsel bzw. die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens sollte grundsätzlich mithilfe eines förmlichen Verfahrens erfolgen. Wird ein Unternehmen rein faktisch, indem z.B. ein Unternehmen "geschlossen" wird und ein neues Unternehmen die Geschäfte übernimmt, fortgeführt, drohen erhebliche Haftungsrisiken und steuerliche Nachteile. Bei faktischer Fortführung der Geschäfte kann seitens der Finanzverwaltung ein Kaufvertrag unterstellt werden, und der fingierte Kaufpreis, i.d.R. der Unternehmenswert, dem persönlichen Einkommen desjenigen zugeschlagen werden, der das "alte" Unternehmen aufgibt.

Dagegen bieten sich ein Share oder Asset Deal oder eine Unternehmensumwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) an.

Das Umwandlungsgesetz, das die Umstrukturierung von Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge regelt, beinhaltet in der Kombination von umwandlungsfähigen Rechtsträgern und Umwandlungsformen theoretisch nahezu 200 unterschiedliche Umwandlungsmöglichkeiten.1) Diese hohe Zahl kommt dadurch zustande, dass weitestgehend alle vorhandenen Rechtsträger bei den verschiedenen Umwandlungsarten mit erfasst sind.