Gesellschaftsvertrag der GmbH nach dem Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft

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Gesellschaftsvertrag der GmbH nach dem Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft

Autor: Scholz

Rechtsgrundlagen

Zivilrecht – Erläuterungen

Auch die GmbH, die unter Verwendung des Musterprotokolls gegründet wurde, stellt eine „normale“ GmbH dar. Daher sind bei der Entscheidung für diese Rechtsform zunächst die zivilrechtlichen Besonderheiten der GmbH zu beachten:

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Sie kann sowohl von mehreren Personen als auch nur von einer Person errichtet werden. Auch der Zusammenschluss von „Freiberuflern“ wie Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Zahnärzten in der Rechtsform der GmbH ist zulässig (§§  3, 49 StBerG, 59c BRAO). Die GmbH kann jeden rechtlich erlaubten Zweck verfolgen.

Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ein eigenes Gesellschaftsvermögen. Ein bedeutender Vorteil liegt darin, dass für Verbindlichkeiten der eingetragenen GmbH den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Haben die Gesellschafter ihre Einlageverpflichtung erfüllt, können sie für Schulden der GmbH grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden.